Mit dem Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes wird ab 2019 erstmalig ein Referenzwert für die Konzentration von Radon in Innenräumen festgelegt: Dieser sollte 300 Becquerel pro Kubikmeter nicht überschreiten. Vor allem für Arbeitgeber sieht das Gesetz eine Messpflicht für Arbeitsplätze im Keller und im Erdgeschoss vor. Beträgt die Konzentration von Radon an diesen Arbeitsplätzen mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um dort die Radon-Konzentration zu senken und so die gesundheitliche Gefährdung der betreffenden Mitarbeiter zu minimieren.
ERGO erweitert daher sein Dienstleistungsspektrum um Beratung und Messung zum Thema Radon. Für nähere Informationen wenden Sie sich an unseren Mitarbeiter Herrn Gottwald.