Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsplätzen sind gesetzlich geregelt und haben mittlerweile in den betrieblichen Abläufen einen wichtigen Stellenwert. Zur abschließenden Beurteilung von Gefahrstoffen und daraus resultierenden Maßnahmen sind oftmals Messungen der Stoffkonzentration in der Atemluft erforderlich. Wir führen Luftmessungen an Arbeitsplätzen durch, um die Exposition der Mitarbeiter gegenüber Gefahrstoffen zu beurteilen. In der Regel wird dabei die Einhaltung der geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte überprüft, im Einzelfall werden andere Bezugsgrößen herangezogen. Durch unser eigenes Analysenlabor können wir viele Substanzen im eigenen Haus analysieren lassen. Für bestimmte Parameter arbeiten wir mit weiteren Spezialisten zusammen, um ein breites Spektrum an Gefahrstoffen abzudecken. Wir beraten Sie im Vorfeld und erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot. Durch die Absenkung des Arbeitsplatzgrenzwertes für alveolengängige Staubfraktionen (A-Staub) stoßen die traditionellen gravimetrischen Messverfahren an ihre Grenzen. Durch die kontinuierliche Messung der Partikelanzahlkonzentration werden neue Messmöglichkeiten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutzes eröffnet. Das bei ERGO eingesetzte Aerosolspektrometer Grimm 1.108 liefert hier präzise Informationen über Konzentrationsverläufe sowie Partikelgrößenverteilungen. Insbesondere die Überwachung der A- und E-Fraktionen an den Arbeitsplätzen (nach TRGS 900) sowie die Überwachung des Kurzzeitwertes wird durch die Anwendung des Aerosolspektrometers vereinfacht. Traditionell werden hier diskontinuierliche Probenahmen durchgeführt. Versuchsmessungen zeigen eine sehr gute Übereinstimmung zwischen dem traditionellen Messverfahren und dem Aerosolspektrometer. Der Einsatz dieses optischen Messverfahrens ergänzt daher die konventionellen Messmethoden und liefert in vielen Anwendungsfällen wertvolle Zusatzinformationen über Zeitverhalten und Partikelgrößen. Weitere Informationen unter: Stefan Frick – Der neue Arbeitsplatzgrenzwert für A-Staub Büroarbeitsplätze unterliegen nicht dem Gefahrstoffrecht. Dennoch kommt es hier seitens der Mitarbeiter bisweilen zu Beschwerden, die durch chemische Substanzen hervorgerufen werden können. Zur Beurteilung werden geltende Richtwerte des Umweltbundesamtes oder andere Referenzwerte herangezogen. Gerald Schulz Telefon: +49 351 33686-83Unsere Leistungen
Untersuchte Stoffgruppen
Staubexpositionen kontinuierlich messen
Folgende Vorteile gibt es
Gefahrstoffe in Innenräumen – Raumluft- und Innenraumuntersuchungen
Wir untersuchen folgende Stoffgruppen
Ihr Kontakt
Leiter Messstelle für Gefahrstoffe
Fax: +49 351 33686-10