Emissionserklärungen sind förmliche Angaben des Anlagenbetreibers, welche Schadstoffmengen in einem definierten Zeitraum in die Atmosphäre emittiert wurden. Gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der 11. BImSchV (Verordnung über Emissionserklärungen) sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 4. BImSchV verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Diese Erklärung ist in der Regel aller 4 Jahre durchzuführen. Letzter Berichtszeitraum war das Jahr 2012. Der nächste Berichtszeitraum ist das Jahr 2016. Die erforderlichen Erklärungen sind bis 31.05.2017 abzugeben. Betreiber größerer Anlagen sind zudem verpflichtet, jährlich in einem sogenannten Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister den zuständigen Länderbehörden berichten. Dieses Pollutant Release and Transfer Register (PRTR) wird in Deutschland auf Grundlage des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister sowie der VERORDNUNG 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters betrieben. Alle Informationen für Betriebe und die interessierte Öffentlichkeit sind unter dem Internetportal Thru.de des Umweltbundesamtes zusammengefasst. ERGO verfügt über langjährige Erfahrungen in der Erstellung förmlicher Emissionserklärungen und -berichte. Wir verfügen über das notwendige Know-How für eine effiziente und korrekte Berichtserstellung. Dazu gehören auch Emissionsberichte nach § 25 der 13. BImSchV oder § 22 der 17. BImSchV. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Untersützung bei der Erklärung Ihrer Emissionen benötigen. André Kiesewalter Telefon: +49 351 33686-70 Roland Tschech Telefon: +49 351 33686-71Wir erstellen für Sie Emissionserklärungen oder PRTR-Berichte
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