Größere Industrieanlagen, insbesondere Anlagen nach Europarecht oder speziellen Verordnungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (z.B. 13. BImSchV oder 17. BImSchV) verfügen meistens über automatische Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Emissionen. Als Betreiber einer solchen Anlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Messsysteme regelmäßig von einer zugelassenen Stelle überprüfen und kalibrieren zu lassen. Ebenso ist nach Errichtung einer neuen Messeinrichtung ein förmliches Gutachten zur Bescheinigung des ordnungsgemäßen Einbaus erforderlich. Diese Aufgaben können wir gemäß unserer Bekanntgabe vollumfänglich für alle Messsysteme ausführen. Durch unsere umfangreiche gerätetechnische Ausstattung sowie langjährige Praxiserfahrungen können wir folgenden Prüfumfang abdecken. Großfeuerungsanlagen Abfallverbrennungsanlagen Anlagen zur Feuerbestattung Anlagen zur biologischen AbfallbehandlungUnser Prüfumfang
Anlagenzugehörigkeit gemäß BImSchV (Auswahl)
13. BImSchV
17. BImSchV
27. BImSchV
30. BImSchV