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Funktionsprüfungen und Kalibrierungen

Größere Industrieanlagen, insbesondere Anlagen nach Europarecht oder speziellen Verordnungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (z.B. 13. BImSchV oder 17. BImSchV) verfügen meistens über automatische Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Emissionen.

Als Betreiber einer solchen Anlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Messsysteme regelmäßig von einer zugelassenen Stelle überprüfen und kalibrieren zu lassen. Ebenso ist nach Errichtung einer neuen Messeinrichtung ein förmliches Gutachten zur Bescheinigung des ordnungsgemäßen Einbaus erforderlich.

Diese Aufgaben können wir  gemäß unserer Bekanntgabe vollumfänglich für alle Messsysteme ausführen. Durch unsere umfangreiche gerätetechnische Ausstattung sowie langjährige Praxiserfahrungen können wir folgenden Prüfumfang abdecken.

Unser Prüfumfang

  • Prüfung extraktiver Gasmesstechnik
    • Verbrennungsgase wie z.B. CO, NOx, SO2
    • Sonderanalyten wie z.B. Quecksilber, Lachgas, HCl oder HF
    • Sonstige Gase wie z.B. Gesamtkohlenstoff, Ammoniak, CO2
  • Prüfung von In-Situ-Gasmesstechnik (teilweise unter Beteiligung des Geräteherstellers)
  • Prüfung von In-Situ-Partikelmesstechnik (teilweise unter Beteiligung des Geräteherstellers)

Anlagenzugehörigkeit gemäß BImSchV (Auswahl)

13. BImSchV

Großfeuerungsanlagen

17. BImSchV

Abfallverbrennungsanlagen

27. BImSchV

Anlagen zur Feuerbestattung

30. BImSchV

Anlagen zur biologischen Abfallbehandlung

BImSchG

Das Bundesimmissionsschutzgesetz – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – in der derzeit gültigen Fassung vom 17.05.2013 (letzte Änderung 20.11.2014).

Link zum BImSchG

TA Luft

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft – in der aktuell gültigen Version vom 24.07.2002 ist eine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG). Die TA Luft ist im deutschen Immissionsschutzrecht eine der zentralen Verwaltungsvorschriften und im Rahmen der Anlagengenehmigung sowie des Vollzuges der Immissionsschutzgesetzgebung von großer Bedeutung. In der TA Luft sind u.a. allgemeine und anlagenspezifische Emissionsgrenzwerte aufgeführt sowie Immissionswerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Außerdem werden rechtliche Grundsätze der Anlagengenehmigung sowie der messtechnischen Überwachung geregelt. Ein derzeit laufender Novellierungsprozess der TA Luft soll voraussichtlich 2017 abgeschlossen sein.

Link zur TA Luft (PDF)

Ihr Kontakt

Roland Tschech

Telefon: +49 351 33686-71
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Michael Schinke

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