Formaldehydgrenzwert für EEG-Bonus abgesenkt!
Die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft lmmissionsschutz (LAI) auf seiner 134. Sitzung September 2017 beschlossen, dass die erhöhte Einspeise-Grundvergütung von 1,0 ct/kWh ab dem 1.7.2018 nur noch gewährt werden, wenn bestehende Verbrennungsmotoranlagen, die Biogas als Brennstoff einsetzen, einen Emissionswert für Formaldehyd von 20 mg/m³ (bezogen auf 5% 02) einhalten.
Demnach halbiert sicher dieser sogenannte EEG-Grenzwert von derzeit noch 40 mg/m³ auf dann 20 mg/m³, was die Anforderung an Betriebsführung und Überwachung gegenüber dem bisherigen Stand erhöht.